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AGB
§ 1
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Pluspunkt Werbung
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese
gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens
mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf
seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma Pluspunkt Werbung und
dem Käufer zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind
in eben diesem Vertrage schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
Die Angebote der Firma Pluspunkt Werbung sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellung bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Firma Pluspunkt
Werbung.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird.
Die Verkaufsangestellten der Firma Pluspunkt sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu
geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch die Geschäftsführung,
der Verkäufer kann sich anderenfalls nicht auf die sogenannte Duldungs-
bzw. Anscheinsvollmacht berufen.
§ 3 Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma Pluspunkt Werbung
an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum
gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung
der Firma Pluspunkt Werbung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen
werden gesondert berechnet.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager/Werk
(Recklinghausen) einschließlich Transportverpackung.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Liefertermin oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, bedürfen der Schriftform. Lieferzeiten bedürfen grundsätzlich
der schriftlichen Vereinbarung.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen u.s.w., auch wenn sie
bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten,
hat die Firma Pluspunkt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma Pluspunkt,
die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert ist der Käufer nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner
Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur
berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
Die Firma Pluspunkt Werbung ist zu Teillieferungen und Teilleistungen
jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferungen oder Teilleistungen
haben für den Verkäufer kein Interesse.
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Firma
Pluspunkt Werbung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungen des Käufers voraus.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt,
Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt
des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung
und des zufälligen Unterganges auf den Käufer über.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung
das Lager der Firma Pluspunkt Werbung verlassen hat. Wird der Versand
auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung
der Versandbereitschaft auf ihn über.
§ 6 Gewährleistung
Der Verkäufer gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations-
und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt für mechanische
und elektronische Teile der Produkte jeweils 6 Monate und beginnt
mit dem Lieferdatum.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Firma Pluspunkt Werbung
nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine
entsprechende substantiierte Behauptung, daß erst einer dieser Umstände
den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
Der Käufer muß der Kundendienstleistung der Firma Pluspunkt Werbung
Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach
Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die
auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
mitzuteilen.
Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der
Gewährleistung entsprechen, verlangt die Firma Pluspunkt Werbung,
daß ihr das vermeintlich schadhafte Teil frei zur Begutachtung übersandt
wird. Ggfls. wird das Teil nach erfolgter Instandsetzung/Austausch
von Firma Pluspunkt Werbung kostenfrei rückübersandt.
Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der
Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Pluspunkt Werbung stehen
nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung
für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche
jeglicher Art zwischen den Vertragsparteien aus. Dies gilt nicht
für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokurrent), die der Firma Pluspunkt Werbung aus jedem Rechtsgrund
gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden dem Verkäufer
die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner
Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig
um mehr als 20 % übersteigt.
Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung
erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung
für ihn. Erlischt das Eigentum der Firma Pluspunkt Werbung durch
Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das Miteigentum
des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert)
auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das Miteigentum
des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer Miteigentum
zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht
im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange
an den Verkäufer ab.
Der Verkäufer ermächtigt ihn unwiderruflich, die an den Verkäufer
abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen,
wird der Käufer auf das Eigentum der Firma Pluspunkt Werbung hinweisen
und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine
Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der
Lage ist, der Firma Pluspunkt Werbung die in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten,
haften hierfür der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
ist die Firma Pluspunkt Werbung berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers
gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung
der Vorbehaltsware durch die Firma Pluspunkt Werbung liegt kein
Rücktritt vom Vertrage.
§ 8 Zahlung
Grundsäztlich efolgt die Lieferung auf Rechnung, die Lieferung
per Nachnahme oder Vorrauskasse behalten wir uns bei Neukunden vor.
Fälligkeitstermine bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung.
Die Firma Pluspunkt Werbung ist berechtigt, trotz anderslautender
Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden
anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung
informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der
Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann
auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Pluspunkt
Werbung über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt
die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
Gerät der Käufer in Verzug mit seiner Zahlungsverpflichtung, so
ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an
Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind
dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung
nachweist. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Firma Pluspunkt
Werbung ist allerdings zulässig.
Wenn der Firma Pluspunkt Werbung Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen
Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem
Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit
des Käufers in Frage stellen, so ist die Firma Pluspunkt Werbung
berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn
sie Schecks zunächst angenommen hatte. Die Firma Pluspunkt Werbung
ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder aber
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, zur Rückbehaltung oder Minderung,
auch wenn die Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden,
nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
worden oder aber zwischen den Parteien unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung
ist der Käufer auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragserhältnis
berechtigt.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs,
Juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Recklinghausen ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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